Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Für rechtskonforme Vertretung

Was ist, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können? Wer kümmert sich dann um Dinge des Alltags wie Unterschriften leisten, Auskünfte bei der Krankenkasse einfordern oder Kommunikation mit Behörden? Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner oder andere nahestehende Familienangehörige dürfen im Notfall laut Gesetz nicht automatisch für Sie entscheiden und handeln – eine echte Herausforderung.

Im schlimmsten Fall kann das Gericht ohne Vorsorgevollmacht aufgrund möglicher Interessenskonflikte innerhalb der Familie eine fremde Betreuungsperson bestellen, die Ihre Wünsche nicht kennt und lediglich anhand Ihres mutmaßlichen Willens weitreichende Entscheidungen trifft.

Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann lt. Gesetz Ihre Vertrauensperson – z. B. Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner – im Notfall private Angelegenheiten dauerhaft und vollumfänglich für Sie regeln. Diese hat rechtliche Befugnis Ihre Wünsche in Lebensbereichen wie u. a. Vermögensfürsorge, Gesundheit und Pflege durchzusetzen oder z. B. die Kommunikation mit Behörden zu übernehmen.

Die Servicegesellschaft JURA DIREKT begleitet Sie persönlich dabei, Ihre Vorsorgevollmacht sowie Verfügungen preiswert und rechtskonform durch Experten und erfahrene Rechtsanwälte erledigen zu lassen.

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