Unternehmervollmacht
Für die Weiterführung der Selbstständigkeit
Aufträge bleiben unbearbeitet, Rechnungen werden nicht mehr bezahlt, Außenstände bleiben offen, Neuaufträge werden nicht an Land gezogen – fallen Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, Selbstständige oder Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler durch z. B. Unfall oder Krankheit aus, führt das zu besonderen Herausforderungen.
Ohne Unternehmervollmacht dürfen weder Ihre Familie noch die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter Ihre Anteile laut Gesetz automatisch vertreten. Im schlimmsten Fall sitzt dann eine fachfremde, vom Gericht bestellte Betreuungsperson auf Ihrem Chefsessel. Diese sichert vor allem den aktuellen Vermögensstand der Firma ab. Neuaufträge oder anderweitige Geldquellen geraten in den Hintergrund, was zum Stillstand in Ihrem Geschäft führen kann.
Mit einer rechtssicheren Unternehmervollmacht übertragen Sie die Geschäftsführung Ihres Lebenswerkes rechtssicher und nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen an Ihre Vertrauensperson. Diese darf dann in Ihrem Namen rechtlich handeln sowie Entscheidungen treffen, was das Fortlaufen des Geschäftes sichert.
Oftmals wünscht man sich, dass ein Familienmitglied diese Vertretung übernimmt, das jedoch vielleicht nicht die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Das ist kein Problem, denn das organisatorische und operative Geschäfte darf aufgeteilt werden. So bewahren Sie auch im Notfall Ihre Selbstbestimmtheit, wissen Ihr Lebenswerk in guten Händen und entlasten Familienangehörige und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner durch klare Anweisungen.