Sorgerechtsverfügung
Für Eltern minderjähriger Kinder
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was mit Ihren minderjährigen Kindern passiert, falls Ihnen etwas zustößt? Wer gibt ihnen ein liebevolles Zuhause, kümmert sich um die Erziehung und verwaltet das Vermögen (Erbe), z. B. für den Führerschein, Schulausgaben, Auslandsreisen oder das Studium?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass Großeltern, Patinnen und Paten sowie weitere Familienangehörige automatisch das Sorgerecht für minderjährige Kinder übernehmen dürfen, falls beide Elternteile versterben oder sich langfristig nicht um die Kinder kümmern können.
Wenn Sie vorab jedoch keine Vertrauensperson als Vormund in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, entscheidet das Familiengericht gemeinsam mit dem Jugendamt, wer die Personen- und Vermögensfürsorge übernimmt. Damit Vormundschaftsgerichte schnellere Entscheidungen treffen können und verhindert wird, dass sich der Staat (zumindest zeitweise) um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, empfiehlt es sich Ihren gewünschten Vormund vorab in einer Sorgerechtsverfügung zu benennen.